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   BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04 (1)   

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https://dejure.org/2006,7495
BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04 (1) (https://dejure.org/2006,7495)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2006 - II ZR 330/04 (1) (https://dejure.org/2006,7495)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - II ZR 330/04 (1) (https://dejure.org/2006,7495)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmsweise Verwehrung der Berufung auf einen Formmangel aus Gründen von Treu und Glauben; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Widersprüchliches Verhalten

  • Judicialis

    GmbHG § 15 Abs. 4; ; ZPO § 321 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; GmbHG § 15 Abs. 4
    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04
    Auf dieser rechtlich gesicherten Grundlage hat der Senat in Übereinstimmung mit anderen höchstrichterlichen Entscheidungen (vgl. die bereits im Beschluss vom 12. Dezember 2005 zitierte Entscheidung BGH, Urt. v. 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991, 992 m.w.Nachw.; ebenso etwa BGHZ 92, 164, 173; 29, 6, 12; BGH, Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, 1469) in Verwertung des unstreitigen und des festgestellten Sachverhalts angenommen, dass es dem Beklagten in dem vorliegenden Fall wegen seines in hohem Maße widersprüchlichen Verhaltens verwehrt ist, sich auf den Formmangel des Treuhandvertrages zu berufen.
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04
    Auf dieser rechtlich gesicherten Grundlage hat der Senat in Übereinstimmung mit anderen höchstrichterlichen Entscheidungen (vgl. die bereits im Beschluss vom 12. Dezember 2005 zitierte Entscheidung BGH, Urt. v. 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991, 992 m.w.Nachw.; ebenso etwa BGHZ 92, 164, 173; 29, 6, 12; BGH, Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, 1469) in Verwertung des unstreitigen und des festgestellten Sachverhalts angenommen, dass es dem Beklagten in dem vorliegenden Fall wegen seines in hohem Maße widersprüchlichen Verhaltens verwehrt ist, sich auf den Formmangel des Treuhandvertrages zu berufen.
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04
    Es entspricht ständiger, den am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten bekannter Praxis aller Senate, bei der Prüfung der materiellen Begründetheit einer Klage Haupt- und Hilfsbegründung des angefochtenen Urteils zu verwerten (vgl. etwa kürzlich BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04 Rdn. 9 z.V.b.).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04
    Auf dieser rechtlich gesicherten Grundlage hat der Senat in Übereinstimmung mit anderen höchstrichterlichen Entscheidungen (vgl. die bereits im Beschluss vom 12. Dezember 2005 zitierte Entscheidung BGH, Urt. v. 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991, 992 m.w.Nachw.; ebenso etwa BGHZ 92, 164, 173; 29, 6, 12; BGH, Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, 1469) in Verwertung des unstreitigen und des festgestellten Sachverhalts angenommen, dass es dem Beklagten in dem vorliegenden Fall wegen seines in hohem Maße widersprüchlichen Verhaltens verwehrt ist, sich auf den Formmangel des Treuhandvertrages zu berufen.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04
    Auf dieser rechtlich gesicherten Grundlage hat der Senat in Übereinstimmung mit anderen höchstrichterlichen Entscheidungen (vgl. die bereits im Beschluss vom 12. Dezember 2005 zitierte Entscheidung BGH, Urt. v. 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991, 992 m.w.Nachw.; ebenso etwa BGHZ 92, 164, 173; 29, 6, 12; BGH, Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, 1469) in Verwertung des unstreitigen und des festgestellten Sachverhalts angenommen, dass es dem Beklagten in dem vorliegenden Fall wegen seines in hohem Maße widersprüchlichen Verhaltens verwehrt ist, sich auf den Formmangel des Treuhandvertrages zu berufen.
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